Honorar


Die  entstehenden Kosten richten sich nach der gemeinsam ausgewählten Behandlungsart und werden im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Natürlich erläutere ich Ihnen vor Behandlungsbeginn, welche Kosten auf Sie zukommen.


Private Krankenversicherungen und Heilpraktiker-Zusatzversicherungen übernehmen Heilpraktikerleistungen ganz oder teilweise, je nach gewähltem Tarif. Ich empfehle Ihnen, die Kostenübernahme im Vorfeld zu klären. Selbstzahler können die Kosten steuerlich geltend machen.


Sind Sie beihilfeberechtigt, können Sie die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung bei Ihrer Beihilfestelle einreichen.


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